Aktuelle Tests der Zeitschrift Finanztest 5/2008
| Versicherung | Gesellschaft | Versicherungs-Tests | |
|---|---|---|---|
| Auslandskrankenversicherung | Düsseldorfer AR8 | zum Test | zum Testsieger |
| Auslandskrankenversicherung | Barmenia RK | zum Test | zum Testsieger |
| Basisrentenversicherung | Europa E-R1 B | zum Test | zum Testsieger |
| Basisrentenversicherung | CosmosDirekt Basisrent | zum Test | zum Testsieger |
Basisrentenversicherung
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05/2008 der Zeitschrift Finanztest 76 Angebote für klassische Rürup-Rentenversicherungen untersucht.
Die Modellkunden sind 40 Jahre alt und sparen 25 Jahre lang jährlich 6.000 Euro.
So testete Finanztest:
- Die Rentenzusage (45%)
Bewertet wurde die garantierte Rente ohne Überschüsse.
(Testsieger: CosmosDirekt) - Die Flexibilität (10%)
Hier wurde die Vertragsgestaltung untersucht, insbesondere für den Fall, dass die Beiträge nicht durchgängig gezahlt werden können. Ein weiteres Bewertungskriterium war ein flexibler Rentenbeginn.
(Testsieger: Hannoversche Leben, HUK-Coburg, Öffentliche Braunschweig) - Die Transparenz (10%)
Hier wurde das Angebot selbst überprüft, insbesondere die mitgereichten Unterlagen, Modellrechnungen und Berechnungsgrundlagen.
(Testsieger: CosmosDirekt, LVM) - Der Anlageerfolg (35%)
Hier wurden die Erträge der letzten drei Jahre zugrunde gelegt und daraus der Anlageerfolg bestimmt.
(Testsieger: Fortis, Öffentliche Braunschweig, Europa)
Auslandskrankenversicherungen
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05/2008 43 Langzeitverträge für weltweit geltende Auslandskrankenversicherungen für Privatreisen, die länger als 6 - 8 Wochen dauern, untersucht.
Geprüft wurde insbesondere, wie verbraucherfreundlich die Versicherungsbedingungen sind.
- Der Versicherer zahlt bei Erkrankungen nur dann nicht, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Einschränkungen der Leistungspflicht auf "akute" und "unvorhersehbare" Erkrankungen gibt es nicht.
- Der Versicherer erstattet die Kosten, bis die versicherte Person transportfähig ist, auch wenn der Vertrag zwischenzeitlich abläuft.
- Bei Kriegsereignissen und inneren Unruhen zahlt der Versicherer nur dann nicht, wenn diese vorhersehbar waren oder der Versicherte aktiv daran teilnimmt.
- Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch wenn er sinnvoll ist oder die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauert.
- Überführungs- und Bestattungskosten werden zumindest anteilig übernommen.
- Der Versicherer tritt voll in Vorleistung.
- Die Einreichungsfrist beträgt mindestens 3 Monate.
- Behandlungen in Kurkliniken und Sanatorien im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
- Es wird für Behandlungen geleistet, die in der Schulmedizin des Reiselandes üblich sind. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Methoden und Arzneien wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.