Aktuelle Tests der Zeitschrift Finanztest 5/2008

VersicherungGesellschaftVersicherungs-Tests
Auslandskrankenversicherung Düsseldorfer AR8 zum Test zum Testsieger
Auslandskrankenversicherung Barmenia RK zum Test zum Testsieger
Basisrentenversicherung Europa E-R1 B zum Test zum Testsieger
Basisrentenversicherung CosmosDirekt Basisrent zum Test zum Testsieger

Basisrentenversicherung

Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05/2008 der Zeitschrift Finanztest 76 Angebote für klassische Rürup-Rentenversicherungen untersucht.

Die Modellkunden sind 40 Jahre alt und sparen 25 Jahre lang jährlich 6.000 Euro.

So testete Finanztest:

  • Die Rentenzusage (45%)
    Bewertet wurde die garantierte Rente ohne Überschüsse.
    (Testsieger: CosmosDirekt)
  • Die Flexibilität (10%)
    Hier wurde die Vertragsgestaltung untersucht, insbesondere für den Fall, dass die Beiträge nicht durchgängig gezahlt werden können. Ein weiteres Bewertungskriterium war ein flexibler Rentenbeginn.
    (Testsieger: Hannoversche Leben, HUK-Coburg, Öffentliche Braunschweig)
  • Die Transparenz (10%)
    Hier wurde das Angebot selbst überprüft, insbesondere die mitgereichten Unterlagen, Modellrechnungen und Berechnungsgrundlagen.
    (Testsieger: CosmosDirekt, LVM)
  • Der Anlageerfolg (35%)
    Hier wurden die Erträge der letzten drei Jahre zugrunde gelegt und daraus der Anlageerfolg bestimmt.
    (Testsieger: Fortis, Öffentliche Braunschweig, Europa)

Auslandskrankenversicherungen

Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05/2008 43 Langzeitverträge für weltweit geltende Auslandskrankenversicherungen für Privatreisen, die länger als 6 - 8 Wochen dauern, untersucht.

Geprüft wurde insbesondere, wie verbraucherfreundlich die Versicherungsbedingungen sind.

  • Der Versicherer zahlt bei Erkrankungen nur dann nicht, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Einschränkungen der Leistungspflicht auf "akute" und "unvorhersehbare" Erkrankungen gibt es nicht.
  • Der Versicherer erstattet die Kosten, bis die versicherte Person transportfähig ist, auch wenn der Vertrag zwischenzeitlich abläuft.
  • Bei Kriegsereignissen und inneren Unruhen zahlt der Versicherer nur dann nicht, wenn diese vorhersehbar waren oder der Versicherte aktiv daran teilnimmt.
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch wenn er sinnvoll ist oder die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauert.
  • Überführungs- und Bestattungskosten werden zumindest anteilig übernommen.
  • Der Versicherer tritt voll in Vorleistung.
  • Die Einreichungsfrist beträgt mindestens 3 Monate.
  • Behandlungen in Kurkliniken und Sanatorien im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
  • Es wird für Behandlungen geleistet, die in der Schulmedizin des Reiselandes üblich sind. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Methoden und Arzneien wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.

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