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Beste Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung macht gesunde, schöne Zähne leichter bezahlbar. Sie reduzieren Ihren Eigenanteil und haben im besten Fall gar keine eigenen Kosten. Sie können sich statt Kassenleistungen eine privatzahnärztliche Behandlung leisten.

Tarife auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Hier ein paar Vorteile einer Zahnzusatzversicherung auf einen Blick:

Ohne Wartezeit*

Zahntarife sehen oft vor, dass erst nach acht Monaten alle Leistungen bezogen werden können. Mit unseren speziell ausgewählten Angeboten können diese Wartezeiten für Sie entfallen. Für Prophylaxe, Zahnbehandlung und sogar wird direkt ab Beginn geleistet!

Ergänzungstarife unserer Zahnzusatzversicherungen*

Nutzen Sie den besonders günstigen Einstiegsbeitrag für junge Leute!*

Der Bedarf an Leistungen, die ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde erbringen kann, ist generationenabhängig unterschiedlich. Auch die finanziellen Mittel verändern sich mit den Jahren, und diesem Umstand tragen wir Rechnung: Unsere Tarife lassen sich an die aktuelle Lebensphase anpassen.

Inklusive professioneller Zahnreinigung und hochwertigem Zahnersatz*

Regelmäßige Prophylaxe ist ein wichtiger Baustein in der Zahngesundheitsvorsorge. Moderne Zahnversicherungstarife übernehmen die Kosten in festgelegten Zeiträumen zu großen Teilen oder ganz.

Inklusive Kieferorthopädie für Kinder*

Moderne kieferorthopädische Maßnahmen sind dazu geeignet, beinahe jede Zahnfehlstellung zu beheben. Fast jedes zweite Kind benötigt bis zum 18. Lebensjahr eine Zahnspange. Mit einem passenden Zahnzusatztarif behalten Sie diese Kosten unter Kontrolle!

* variiert nach Tarif

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Wichtiges auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt!
Die gesetzlichen Kassen leisten nur dann, wenn
  • eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung vorliegt,
  • es sich um einen Befund handelt, der im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgeführt ist,
  • die Versorgung des Befundes im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt ist und
  • die Behandlung bei einem zugelassenen Kassenarzt stattfindet.
Ein Beispiel: Der Patient hat eine Zahnkrone, welche schon über 10 Jahre alt, jedoch noch völlig intakt ist. Weil aber die Zahnfarbe der Krone nicht so gut zu den anderen Zähnen passt, möchte der Patient die Krone jetzt schon erneuern lassen. Die Kasse würde in diesem Fall nicht leisten, weil keine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt.   Welche Regelversorgung und Festkostenzuschüsse gibt es?   Seit dem 01.01.2005 leisten die Krankenkassen nach dem befundbezogenen Festzuschusssystem. Das funktioniert so: Jedem möglichen zahnmedizinischen Problem (Befund) wurde eine mögliche Lösung (Versorgung) zugeordnet. Diese Versorgung wird in einem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgeführt. Dann wird festgelegt, welche Kosten die notwendige Versorgung verursachen wird. Dabei geht man nach dem Prizip der medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Mit anderen Worten: Maßgebend ist zum Beispiel, dass der Kunde nach der Behandlung schmerzfrei ist und wieder kauen kann, nicht jedoch, dass der neue Zahnersatz farblich zum Gebiss passt. Diese von den Kassen nach diesem Prinzip festgelegte Grundversorgung nennt man Regelversorgung. Als Nächstes ermitteln die Kassen die Kosten, welche für die jeweilige Regelversorgung eines Befundes durchschnittlich anfallen dürfen. Dieser Wert wird ebenfalls im Leistungskatalog festgehalten. Zu diesen Kosten leistet die Krankenkasse dann einen festen Zuschuss, also den Festzuschuss. Wie das Wort schon sagt, handelt es sich dabei lediglich um einen Zuschuss und nicht um eine vollständige Erstattung der Kosten.

Kassenleistung beim Zahnersatz:

Zum Zahnersatz gehört die Versorgung mit festen Kronen, Brücken, mit herausnehmbarem Zahnersatz (z. B. Teil- und Vollprothesen) oder die Versorgung mit Implantaten.

Die Regelversorgung hat das Ziel, nach Abschluss der Behandlung eine „ausreichende“, nicht eine bestmögliche Funktionsfähigkeit, Funktionstüchtigkeit wiederherzustellen. Die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Zuschüsse werden anhand einer Festzuschusstabelle ermittelt. Es handelt sich dabei um einen standardisierten befundbezogenen Festzuschuss, dessen Höhe sich allein nach dem ermittelten Befund richtet, nicht nach der von Ihnen und Ihrem Zahnarzt gewählten Behandlungsmethode. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten selbst.

So wird der Bonus zum Festzuschuss berechnet:

 

  • Haben Sie sich in den letzten 5 Kalenderjahren mindestens 1x jährlich von einem Zahnarzt untersuchen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 % (entspricht 60 % der Regelversorgung).
  • Können Sie diese Vorsorge für die letzten 10 Jahre nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss um weitere 10 % (entspricht 65 % der Regelversorgung).

-> Ab 01.10.2020 steigt der Festzuschuss von 50 % auf 60 %, bei 5 Jahren gepflegtem Bonusheft auf 70 %, bei 10 Jahren auf 75 %.

Begriffserklärung:

Regelversorgung
Diese Grundversorgung orientiert sich, wie bereits beschrieben, an der medizinisch notwendigen Versorgung mit einem funktionell ausreichenden, zweckmäßigen und kostengünstigen Zahnersatz. Der befundbezogene Festzuschuss richtet sich nach den für die Regelversorgung ermittelten Behandlungskosten.

Gleichartige Versorgung
Die Leistungen einer gleichartigen Versorgung beinhalten die Leistungen der Regelversorgung, gehen aber noch darüber hinaus, weil z. B. aus optisch, kosmetischen Gründen noch zusätzliche Verblendungen gewählt wurden. Der befundbezogene Festzuschuss richtet sich auch hier nur nach den für die Regelversorgung ermittelten Behandlungskosten, die Differenzkosten für Material- und Laborkosten, bzw. für zahnärztliche und zahntechnische Mehrleistungen gehen zu Ihren Lasten und werden Ihnen direkt von Ihrem Zahnarzt in Rechnung gestellt.

Andersartige Versorgung
Wenn sich die von Ihrem Zahnarzt und Ihnen gewählte Therapieform gar nicht an den im Rahmen der Regelversorgung vorgegebenen Leistungen orientiert, sondern komplett davon abweicht, spricht man von andersartiger Versorgung. Sieht die Regelversorgung bei mehreren fehlenden Zähnen z. B. die Versorgung mit einer herausnehmbaren Teilprothese vor und Sie entscheiden sich für die Versorgung mit festsitzenden Implantaten, handelt es sich um andersartige Versorgung. Der befundbezogene Festzuschuss richtet sich auch hier nur nach den für die Regelversorgung ermittelten Behandlungskosten, die Differenzkosten für Material- und Laborkosten bzw. für zahnärztliche und zahntechnische Mehrleistungen gehen zu Ihren Lasten und werden Ihnen direkt von Ihrem Zahnarzt in Rechnung gestellt.

GKV-Kassenleistung für Implantate

Implantate bzw. implantologische Leistungen gehen weit über die von den gesetzlichen Krankenkassen als ausreichend und zweckmäßig eingestufte Grundversorgung hinaus. Deren Bezug ist oft nur über eine Zahnzusatzversicherung möglich. Nur in Ausnahmefällen werden sie als Kassenleistung erstattet.
Dies kann bei bestimmter medizinischer Notwendigkeit tatsächlich der Fall sein, allerdings müssen mehrere Ausnahmetatbestände erfüllt sein, damit ein Implantat über den für die Regelversorgung ermittelten Festkostenzuschuss hinaus bezuschusst wird.

-> In jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, zu deren Prüfung von der jeweiligen GKV entsprechende Gutachter eingeschaltet werden.

Die Kosten schon für kleine, oftmals regelmäßige Behandlungen wie die Prophylaxe und die professionelle Zahnreinigung sind schon deutlich spürbar. Kieferorthopädie und hochwertiger, langlebiger Zahnersatz verursachen Kosten in vierstelliger, oft sogar in fünfstelliger Höhe. Hier wird also nicht nur ein kosmetisches Risiko abgesichert, sondern eines, das kaum ein Bürger im Ernstfall aus eigener Tasche zahlen will. Vor allem dann, wenn diese Kosten gegen einen relativ niedrigen monatlichen Beitrag abgesichert werden können. Darum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist, in jedem Fall!

Echte Haken gibt es nicht, jedoch gilt wie bei jedem Versicherungsvertrag: Allgemeine und Tarifbedingungen sind Grundlage für die Leistungen. Versicherungsschutz muss auf den Bedarf zugeschnitten sein und regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Eventuelle Wartezeiten, Leistungsausschlüsse für laufende Behandlungen und Summenbegrenzungen sind Teil einiger Tarife, weshalb es sich ganz besonders lohnt, unsere Experten zurate zu ziehen. Denn die haben den Marktüberblick in der Tiefe und verstehen es als Teil einer fairen Versicherungsberatung, Tarife von allen Seiten zu beleuchten.

Das Angebot ist immens. Werbung in den Medien, Tarifvergleiche über große Vergleichsanbieter, direkte Angebote von Versicherern und eine unglaubliche Vielfalt an Tarifen machen es dem Verbraucher nicht leicht, eine Wahl zu treffen.

Darum selektieren unsere Experten transparent und aktuell Tarife für Sie, die sich aufgrund ihrer Bedingungen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Services rund um den Versicherungsvertrag als herausragend und zuverlässig erwiesen haben. So helfen wir Ihnen bei der Orientierung im Tarifdschungel und machen Ihnen die Wahl leichter!

Bei der Auswahl von Tarifen für unsere Empfehlungen an Sie achten wir auf klar verständliche und transparente Bedingungen und Leistungstexte sowie auf „Lebensnähe“. Sie sollen Ihren Versicherungsschutz spürbar nutzen können. Das geht nur mit Tarifen, die sich an Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen orientieren. So können wir für Sie die Tarife auswählen, die über besonders gute Preis-Leistungs-Verhältnisse verfügen. Damit Sie einen Gegenwert für Ihr Geld bekommen!

Gar nicht oder nur sehr schwierig. Günstiger Zahnersatz ist meist nur eine Zwischen- oder Kurzzeitlösung und muss am Ende viel schneller erneuert werden als hochwertige Lösungen. Das stellt sich also schnell als Milchmädchenrechnung heraus, die besonders teuer wird!

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