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Finanzielle Sicherheit

Ein kurzer Augenblick genügt, um das Leben vom einen auf den anderen Moment auf den Kopf zu stellen. Wird eine Person z.B. durch einen Unfall pflegebedürftig, reicht die Leistung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung in der Regel nicht aus. Die finanzielle Lücke muss in diesem Fall von der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen getragen werden. Bei uns können Sie sich für diesen Fall mit einer Pflegezusatzversicherung absichern.

Umfänglich abgesichert

Wichtige Begriffe für Ihre Pflegezusatzversicherung

Pflegegrad:

Seit der Pflegereform 2017 wurden die 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade abgelöst. Neben der neuen Bezeichnung und der erhöhten Anzahl an Abstufungen, wurde hierbei auch das Kriterium für die Pflegebedürftigkeit geändert. Seit der Pflegereform wird die Pflegebedürftigkeit durch den Grad der Selbstständigkeit bestimmt.

Beitragssatz:

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt im Jahr 2021 bei 3,05% vom Bruttogehalt und ist bei jeder Krankenkasse identisch. Versicherungspflichtig Beschäftigte teilen sich diesen Beitrag hälftig mit dem Arbeitgeber, d.h. jeder zahlt 1,525%.

Leistungen:

Bei den Leistungen hingegen gibt es keine Unterschiede. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entsprechen den Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt im Wesentlichen vom ermittelten Pflegegrad ab. „Unsere Top-Tarif-Auswahl“

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Gutachten:

Der Gutachter (Pflegekraft oder Arzt) beurteilt bei einem vereinbarten Termin die Selbstständigkeit und Fähigkeit des Patienten in ausgewählten Lebensbereichen. Für jeden der Lebensbereiche werden Punkte vergeben, aus denen sich schlussendlich der Pflegegrad ergibt.

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Unsere Tarifauswahl für Ihre günstige Absicherung
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