Folgendes finden Sie hier:

Vergleichen und sparen

Der einfache Kfz-Versicherungsvergleich

Die Wahl der Versicherung hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und vom erworbenen Fahrzeug ab. Beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens beispielsweise reicht in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus, bei einem Neuwagen rentiert sich in den ersten Jahren eine Vollkasko.

Individueller Schutz für Ihr Automobil

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Teilkasko­ver­si­che­rung

Leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Autos durch z. B. Brand, Diebstahl, Ele­men­tar­schä­den und Glasbruch.

GAP-Deckung

Springt ein, wenn im Schadensfall die Restforderung aus dem Leasing-/Fi­nan­zie­rungs­ver­trag über dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert Ihres Autos liegt.

Schutzbrief (PLUS):

Hilfe und finanzielle Sicherheit, wenn mal etwas schiefgeht: auch außerhalb von Deutschland.

Rabattschutz:

Verhindert die Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schaden.

Vollkasko­ver­si­che­rung:

Leistet zusätzlich zur Teilkasko­ver­si­che­rung auch für Schäden am eigenen Fahr­zeug durch Unfall, angekoppelten Anhänger und Vandalismus.

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Wichtiges auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt!
Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird ein Auto nicht zugelassen. Sie leistet nur gegen­über einem geschädigten Dritten und nicht für Schäden am eigenen Fahr­zeug. Dagegen ist der Abschluss einer Kasko­versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Voll­kasko sind freiwil­lige Zusatz­versicherungen, die für Schäden am eigenen Pkw aufkommen.

Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahr­zeug.

 

Die Teilkasko­versicherung sichert gegen Glasbruch, Wild­unfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile.

 

Die Voll­kasko­versicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahr­zeug, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.

Weil die über die Kfz-Teilkasko versicherten Risiken wie Brand, Blitz­schlag, Hagel oder Diebstahl vom Auto­fahrer nicht beein­flusst werden können – während er den Schadenfrei­heits­rabatt in der Voll­kasko durch unfall­freies Fahren selbst „steuern“ kann. Das bedeutet auch: Nach einem Unfall wird der Vertrag nicht zurück­gestuft, wie es in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und in der Voll­kasko der Fall ist.

Dann haben Sie den Kündigungs­termin verpasst und sind ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer ist – also gewissermaßen vorbeugend kündigen. Man kann dann in Ruhe die Rechnung abwarten. Über unseren Kfz-Vergleichsrechner können Sie schon vorher Preise vergleichen. Falls Ihr bisheriger Versicherer dann wieder der für Sie güns­tigste ist, können Sie bei ihm als Neukunde abschließen.

Welche Schadenfreiheitsklasse Sie haben, steht auf der letzten Beitragsrechnung. Dort sind die Schadenfreiheitsklassen sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch – sofern abgeschlossen – für die Vollkasko aufgeführt.

SF-Klassen können innerhalb der Familie übernommen werden oder von Personen, die mit dem Übertragenden zusammenleben. Zudem muss der Empfänger zuvor regelmäßig mit dem Pkw des Übertragenden gefahren sein. Der Übertragende verliert dabei alle SF-Klassen, wogegen der Empfänger nur schadenfreie Jahre seit dem Erwerb des Führerscheins angerechnet bekommt.

Jeder Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist vom Kfz-Versicherer ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zugeordnet. Dadurch reduziert sich der zu zahlende Beitragssatz. Mehrere SF-Klassen können einen identischen SF-Rabatt haben.
Einen gebrauchten Pkw können Sie auf der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle auf sich zulassen. Bei einem Halterwechsel können Sie generell die Kfz-Versicherung für Ihr Auto frei wählen.
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