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Versicherungsvertragsgesetz

Finanztest fasst die wichtigsten Punkte des neuen Versicherungsvertragsgesetzes in der Ausgabe 01/2008 noch einmal zusammen:
  • Bessere Beratung
    Ein Versicherungsvertreter oder Makler muss seinen Kunden künftig umfassender beraten und seinen Vorschlag begründen. Übre diese Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, das dem Kunden ausgehändigt wird.
  • Laufende Kundenberatung
    Das Unternehmen muss nun auch bei bestehenden Verträgen anlassbezogen beraten und informieren.
  • Mehr Informationen vor dem Vertrag
    Bereits vor der endgültigen Unterschrift unter den Vertrag müssen dem Kunde alle wichtigen Vertragsunterlagen einschließlich der Versicherungsbedingungen ausgehändigt werden.
  • Weniger Fallen im Antrag
    Der Kunde muss im Antrag nur noch konkrete Fragen nach den Risiken beantworten, sind die Fragen zu allgemein, kann der Versicherer sich im Schadensfall nicht herausreden.
  • Geld trotz grober Fahrlässigkeit
    Kunden, die ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt haben, gehen nicht mehr leer aus, sondern erhalten wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt.
  • Mehr Zeit im Versicherungsfall
    Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind bisher meist nach sechs Monaten verjährt. In Zukunft hat man drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen.


Lesen Sie die Details hier.

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