Versicherungsvertragsgesetz
Finanztest fasst die wichtigsten Punkte des neuen Versicherungsvertragsgesetzes in der Ausgabe 01/2008 noch einmal zusammen:- Bessere Beratung
Ein Versicherungsvertreter oder Makler muss seinen Kunden künftig umfassender beraten und seinen Vorschlag begründen. Übre diese Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, das dem Kunden ausgehändigt wird. - Laufende Kundenberatung
Das Unternehmen muss nun auch bei bestehenden Verträgen anlassbezogen beraten und informieren. - Mehr Informationen vor dem Vertrag
Bereits vor der endgültigen Unterschrift unter den Vertrag müssen dem Kunde alle wichtigen Vertragsunterlagen einschließlich der Versicherungsbedingungen ausgehändigt werden. - Weniger Fallen im Antrag
Der Kunde muss im Antrag nur noch konkrete Fragen nach den Risiken beantworten, sind die Fragen zu allgemein, kann der Versicherer sich im Schadensfall nicht herausreden. - Geld trotz grober Fahrlässigkeit
Kunden, die ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt haben, gehen nicht mehr leer aus, sondern erhalten wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt. - Mehr Zeit im Versicherungsfall
Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind bisher meist nach sechs Monaten verjährt. In Zukunft hat man drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen.
Lesen Sie die Details hier.
Warum Sie eine private Krankenversicherung grundsätzlich über einen unabhängigen Vermittler abschließen sollten.