Verkehrsrechtsschutz
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 08/2007 Verkehrsrechtsschutzversicherungen für Familien, Fahrzeuge und Fahrer fremder Fahrzeuge mit einem Selbstbehalt von 150 EUR je Schadenfall getestet.Die berücksichtigten Kriterien:
- Steuerrechtsschutz wird schon im Verwaltungsverfahren gewährt, nicht erst vor Gericht.
- Streit aus Internetgeschäften ist mitversichert, auch wenn der Gerichtsstand außerhalb Europas, in den Mittelmehranrainerstatten, auf den Kanarischen Inseln und Madeira liegt.
- Rechtsschutz auch bei Halte- und Parkverstößen.
- Die Selbstbeteiligung muss nicht gezahlt werden, wenn der Rechtsschutzfall nach der Erstberatung beim Anwalt erledigt ist.
- Erwachsen aus einem Ereignis mehrere Rechtsstreitigkeiten, so muss die Selbstbeteiligung nur einmal gezahlt werden.
- Im Schadenersatzrechtsschutz ist allein der Tag des Schadensereignisses entscheidend (kundenfreundliche "Folgeereignistheorie")
- Volljährige, nicht berufstätige Kinder sind im Familienrechtsschutz auch mit eigenen Fahrzeugen versichert. Wenn ein Höchstalter angegeben ist, gilt eine Altersgrenze.
- Deckungsschutz auf Urlaubsreisen außerhalb von Europa, in den Mittelmeeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln und Madeira.
- Mitglied beim Versicherungsombudsmann.
- Geht es um Kauf-, Leasing- oder Eigentumsfragen, greift der Rechtsschutz erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Manche Versicherer verzichten auf eine solche Wartezeit, manche verzichten wenn es sich um fabrikneue Fahrzeuge handelt.
Bei dem Test berücksichtigt wurden nur Versicherungen, die jedem zugänglich sind (also kein öffentlicher Dienst usw.). Beim Familienrechtsschutz wurden nur die Tarife berücksichtigt, die mindestens 6 der 10 Kritierien erfüllen. Für die beiden anderen Bereiche mussten 5 der 10 Kriterien erfüllt sein (7. fällt hierbei weg).
Lesen Sie hier wie Stiftung Warentest bewertet hat
Warum Sie eine private Krankenversicherung grundsätzlich über einen unabhängigen Vermittler abschließen sollten.