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Unfallversicherung

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Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 06 / 2007 Unfallversicherungen mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro getestet.

Warum ausgerechnet 100.000 Euro? In Deutschland gibt es zur Zeit rund 30 Millionen Unfallversicherungsverträge, die die Kunden direkt, zusammen mit Kredit- und Kundenkarten oder im Rahmen einer Auslandsreiseversicherung abgeschlossen haben.

Tatsache ist aber: Der Großteil dieser Policen taugt nicht viel, da entweder die Versicherungssumme viel zu niedrig ist oder aber die Versicherungsbedingungen nicht kundenfreundlich sind, so dass es fast unmöglich ist, im Ernstfall Leistung aus der Unfallversicherung zu erhalten.

Folgende Kriterien wurden bei der Bewertung der Unfallversicherungen außerdem berücksichtigt:
  • Ist die Gliedertaxe gegenüber den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung verbessert?
  • Werden Vorerkrankungen, die zu einer Invalidität beigetragen haben schon ab 25 % (wie in den AVB's) oder erst ab 40 % zum Abzug bei der Invaliditätsleistung gebracht ?
  • Zahlt der Versicherer auch, wenn der Unfall durch eine Bewußtseinsstörung (z. B. Ohnmacht) infolge eines Schlaganfalls passiert ist?
  • Hat der Kunde auch nach dem 65. Lebensjahr noch die Möglichkeit, die gesamte Invaliditätssumme auf einmal auszahlen zu lassen oder erhält er dann automatisch eine monatliche Rente?
  • Können auch ältere Menschen (bis 75 Jahre) diesen Tarif noch abschließen?
  • Gelten auch für ältere Menschen (bis 65 Jahre) noch Normalkonditionen oder sind diese durch Leistungseinschränkung benachteiligt?
  • Beteiligt sich der Versicherer mit mindestens 5.000 Euro an Rettungsaktionen auf See oder im Gebirge?
  • Beteiligt sich der Versicherer mit mindestens 5.000 Euro an Rettungsaktionen auf See oder im Gebirge?
  • Leistet der Versicherer auch für kosmetische Operationen, wenn unfallbedingte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe stehen?
  • Ist der Antrag klar und deutlich formuliert, wird der Kunde z. B. mit einfachen und deutlichen Worten auf die Folgen einer fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen (vorvertragliche Anzeigepflicht) hingewiesen.
  • Sind die Gesundheitsfragen zeitlich begrenzt (3 Jahre, 5 Jahre) und eindeutig gestellt.


Lesen Sie hier wie Stiftung Warentest bewertet hat.

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