Stationäre Zusatzversicherung
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Übersichtsseite Krankenhausversicherung.
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05 / 2007 die Krankenhauszusatzversicherungen aller deutschen privaten Krankenversicherer getestet. Bedingung für die Teilnahme am Test war, dass es sich dabei um Tarife handelt, die jedem Kunden zugänglich sind, dass die Tarife keine Selbstbeteiligung enthalten, dass Altersrückstellungen gebildet werden und dass die Tarife folgende Mindestleistungen bieten:
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- Chefarztbehandlung mit Übernahme der Arzthonorare bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ: 3,5-fach)
- Wahlleistung Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Freie Krankenhauswahl unter allen für gesetzlich Versicherte zugelassenen Krankenhäusern
Bewertet wurden neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis der Tarife folgende Kriterien:
- Leistet der Tarif auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus?
- Werden auch allgemeine Krankenhausleistungen übernommen, wenn sich der Versicherte für ein teureres als das auf der Einweisung genannte Krankenhaus entscheidet?
- Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre?
- Leistet der Tarif für ambulante Operationen durch Chefärzte im Krankenhaus?
- Die Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes wenn der Versicherte auf eine gesonderte Unterkunft bzw. auf privatärztliche Behandlung verzichtet.
- Einbettzimmer und Chefarzt, Männer: LKH, Tarif 400 (Note: 1,5)
- Einbettzimmer und Chefarzt, Frauen: Concordia, Tarif SZ1 (Note: 1,4)
- Zweibettzimmer und Chefarzt, Männer: ARAG, Tarif 262 (Note: 1,3)
- Zweibettzimmer und Chefarzt, Frauen: SDK, Tarif SG 2 (Note: 1,4)
Lesen Sie hier wie Stiftung Warentest getestet hat.
Warum Sie eine private Krankenversicherung grundsätzlich über einen unabhängigen Vermittler abschließen sollten.



