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Pflegezeit

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In der Ausgabe 10/2008 der Finanztest wurden Details zur Pflegezeit besprochen. Die Pflegezeit dienst dazu, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Monate Pause vom Beruf machen können, um Angehörige pflegen zu können. Diese neue Regelung gibt es sein 01. Juli 2008 und gilt für alle Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, der mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft wurde.

Als Angehörige gelten: Elter, Großeltern, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Schiegerkinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder.

Zwei Varianten der Pflegezeit

Auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe kann man in akuten Fällen eine kurzzeitige Pflegezeit von bis zu 10 Arbeitstagen nehmen. Hierzu genügt eine Mitteilung an den Arbeitgeber, diese Pflegezeit kann nicht abgelehnt werden, allerdings kann ein ärztliches Attest über die vorrausichtliche Pflegebedürftigkeit verlangt werden.

Wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, können Arbeitnehmer eine sechsmonatige Pflegezeit beantragen, sofern ihr Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Diese Pflegezeit kann nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden und ist mit einer Frist von 10 Tagen im vorraus zu beantragen.

Lohnfortzahlung und Versicherungen

Während der Pflegezeit erhält man keine Lohnfortzahlung, sondern ist auf die Zahlungen der Pflegekasse angewiesen.
Bei einer Kurzzeitpflege oder einer gleichzeitigen Teilzeitbeschäftigung sei man weiterhin wie bisher krankenversichert. Bei einer sechsmonatigen Pflege verliere man allerdings seinen Krankenversicherungsschutz und müsste selbst tätig werden. Gesetzlich Versicherte sollten eine freiwillige oder Familienversicherung beantragen, sowie gegebenenfalls Beitragszuschüsse beantragen. Auch privat Versicherte können einen Zuschuss erhalten (ca. 150 EUR).
Rentenversicherungsbeiträge werden von der Pflegekasse auf Antrag gezahlt, die Arbeitslosenversicherung läuft beitragsfrei weiter.

Empfehlung

Wir empfehlen den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung, um für die finanziellen Folgen vorzusorgen. Wir empfehlen den Tarif der Süddeutschen Krankenversicherung, da er durch niedrige Beiträge und eine vereinfachte Gesundheitsprüfung überzeugt. Sie haben hier die Möglichkeit, sich kostenlos und völlig anonym ihren persönlichen Beitrag auszurechnen. Ihre persönlichen Daten wie Name oder Anschrift werden für die Beitragsberechnung nicht erfragt!



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