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BU-Zusatzversicherung

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Übersichtsseite Berufsunfaehigkeitsversicherung.
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 07/2007, 04/2008 und 07/2009 Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen mit einer Monatsrente von 1.000 EUR und einer Todesfallsumme von 50.000 EUR getestet. Die erzielten Überschüsse wurden zur Reduzierung des Beitrags verwendet.

Die bewerteten Kriterien:
  • Das Versicherungsunternehmen verzichtet – altersunabhängig – bei Berufsunfähigkeit darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen.
  • Die Berufsunfähigkeit wird vom Versicherer anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.
  • Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, warten die Versicherer zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wird weitere Berufsunfähigkeit attestiert, zahlen sie rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
  • Meldet der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet, leistet der Versicherer bis zu drei Jahre rückwirkend.
  • Der Schutz kann später über eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Als wichtige Anlässe wurden Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Immobilienerwerb oder, noch besser, eine Erhöhung ohne Anlass erachtet. Die Erhöhung sollte möglichst ohne Anhebung der Risikolebensversicherung erfolgen können.
  • Der Versicherer stundet die Beiträge auf Antrag ohne Zinszahlungspflicht oder andere Auflagen, wenn eine Rente beantragt wurde.
Außerdem wurden folgende Aspekte betrachtet: Das Endalter, versicherbare Berufe, maximal fünf Jahre Rücktrittsrecht, befristete Anerkenntnisse, Verzicht auf Nachprüfung, Verzicht auf §41 VVG, weltweite Geltung, Sonderleistungen, die Gestaltung des Antrags und spezielle Ausschlüsse.

Lesen Sie hier wie Stiftung Warentest bewertet hat

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