Basistarif
Stiftung Warentest berichtete in der Ausgabe 03/2009 vom Basistarif. Der Basistarif privater Krankenversicherer sollte ein Ausweg für Menschen ohne Versicherung oder mit hohen Beiträgen sein. Doch die gesetzlichen Regelungen helfen eigentlich niemandem richtig.
Versicherungspflicht
Personen, die bisher nicht versichert waren, müssen sich seit 01. Januar wieder versichern. Waren sie vorher gesetzlich versichert, müssen sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse, vorher privat Versicherte müssen sich wieder bei einem privaten Krankenversicherer versichern. Die Leistungen des Basistarifs sollten den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen.
Gewinner
Personen, die bisher nicht versichert waren und bereits Vorerkrankungen haben, durch die sie auch keinen Versicherungsschutz mehr erhalten können, müssen nun von einem privaten Versicherer aufgenommen werden. Es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit für den Versicherer, den Kunden wegen Vorerkrankungen abzulehnen oder Risikozuschläge zu verlangen. Der Höchstbeitrag für diese Personen beträgt 569,63 EUR, für Kindern können die Beiträge auch geringer sein.
Verlierer
Verlierer der Versicherungspflicht sind Personen, die derzeit gesund sind und das Krankheitsrisiko bisher selbst getragen haben, in der Regel selbständige und Beamte. Diese Personen müssen sich nun für 569,63 EUR monatlich versichern. Tun sie dies nicht, drohen hohe Strafen.
Als zweiter Verlierer sind die Versicherer zu nennen, die keine Wahl haben, als auch schwerkranken Menschen in den Basistarif aufzunehmen. Die Konsequenz wird sein, dass der gesamte Versichertenbestand diese Kosten mittragen muss.
Warum Sie eine private Krankenversicherung grundsätzlich über einen unabhängigen Vermittler abschließen sollten.