Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 04 / 2006 private Pflegetagegeldversicherungen untersucht, die den Schutz der gesetzlichen oder der privaten Pflegepflichtversicherung ergänzen. Berücksichtigt wurden diejenigen Tarife, die
allgemein zugänglich, d. h. nicht auf bestimmte Personengruppen begrenzt sind.
die Pflegestufen analog zur gesetzlichen Pflegeversicherung einteilen.
Leistungen für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in allen drei Pflegestufen bieten.
Leistungen für professionelle häusliche Pflege mindestens in den Pflegestufen II und III bieten.
Die besondere Verbraucherfreundlichkeit wird durch die folgenden Merkmale bestimmt:
Keine unzumutbaren Anforderungen zum Nachweis der fortwährenden Pflegebedürftigkeit. Die Leistung der Pflegepflichtversicherung reicht als Nachweis aus.
Die Tarifleistungen können bis mindestens 55 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich erhöht werden (Dynamik).
Es gibt keine Karenzzeit zwischen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beginn der Leistung.
Hotline 0180 10 44 8 33 (3,9c/min aus dem Festnetz der DTAG)