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So hat Stiftung Warentest bewertet

Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 04 / 2006 private Pflegetagegeldversicherungen untersucht, die den Schutz der gesetzlichen oder der privaten Pflegepflichtversicherung ergänzen. Berücksichtigt wurden diejenigen Tarife, die
  • allgemein zugänglich, d. h. nicht auf bestimmte Personengruppen begrenzt sind.
  • die Pflegestufen analog zur gesetzlichen Pflegeversicherung einteilen.
  • Leistungen für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in allen drei Pflegestufen bieten.
  • Leistungen für professionelle häusliche Pflege mindestens in den Pflegestufen II und III bieten.
Die besondere Verbraucherfreundlichkeit wird durch die folgenden Merkmale bestimmt:
  • Keine unzumutbaren Anforderungen zum Nachweis der fortwährenden Pflegebedürftigkeit. Die Leistung der Pflegepflichtversicherung reicht als Nachweis aus.
  • Die Tarifleistungen können bis mindestens 55 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich erhöht werden (Dynamik).
  • Es gibt keine Karenzzeit zwischen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beginn der Leistung.

Hotline 0180 10 44 8 33 (3,9c/min aus dem Festnetz der DTAG)