Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 09 / 2006 27 Langzeitverträge für weltweit geltende Auslandskrankenversicherungen für Privatreisen, die länger als 6 - 8 Wochen dauern, untersucht.
Geprüft wurde insbesondere, wie verbraucherfreundlich die Versicherungsbedingungen sind.
Zu 70 % hing die vergebene Note davon ab, wie viele der nun folgenden Bedingungen erfüllt waren:
Der Versicherer zahlt bei Erkrankungen nur dann nicht, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Einschränkungen der Leistungspflicht auf "akute" und "unvorhersehbare" Erkrankungen gibt es nicht.
Der Versicherer erstattet die Kosten, bis die versicherte Person transportfähigk ist, auch wenn der Vertrag zwischenzeitlich abläuft.
Bei Kriegsereignissen und inneren Unruhen zahlt der Versicherer nur dann nicht, wenn diese vorhersehbar waren oder der Versicherte aktiv daran teilnimmt.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Rücktransport nicht nur bei medinischer Notwendigkeit, sondern auch wenn er sinnvoll ist oder die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauert.
Überführung- und Bestattungskosten werden zumindest anteilig übernommen.
Zu 30 % hing die vergebene Note davon ab, wie viele der nun folgenden Bedingunen erfüllt waren:
Der Versicherer tritt voll in Vorleistung
Die Einreichungsfrist beträgt mindestens 3 Monate
Behandlungen in Kurkliniken und Sanatorien bei im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen sein
Es wird für Behandlungen geleistet, die in der Schulmedizin des Reiselandes üblich sind. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Methoden und arzneien wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.
Der Tarif RK der Barmenia ist laut Stiftung Warentest der Tarif mit den verbraucherfreundlichsten Bedingungen.
Hotline 0180 10 44 8 33 (3,9c/min aus dem Festnetz der DTAG)