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Wartezeit

Beginnt ein Versicherungsvertrag, so besteht zunächst eine leistungsfreie Zeit, die so genannte Wartezeit. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass für den Zeitraum der vom Versicherer festgelegten Wartezeit keine Leistung erbracht werden muss. Der Kunde könnte sich ansonsten erst dann versichern, wenn er unmittelbar einen Schadensfall erwartet. Das soll vermieden werden. Wartezeiten findet man beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen oder in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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