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Teilzahlungszuschlag

Ein Teilzahlungszuschlag oder auch Ratenzuschlag kann vom Versicherer verlangt werden, wenn der Kunde sich entschließt die Versicherungsprämie halb-, vierteljährlich oder monatlich zu zahlen, anstatt – wie üblich – jährlich.

Bei einigen Versicherungen ist es jedoch üblich, die Versicherungsprämie monatlich zu zahlen, wie etwa in der Kranken, Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Viele Versicherer gewähren in dem Fall einen Nachlass, wenn der Kunde sich entschließt, die Versicherungsprämie jährlich zu zahlen.

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