Selbstbeteiligung
Mit Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt wird ein im Versicherungsvertrag definierter Betrag bezeichnet, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst zu zahlen ist. Die Versicherungssumme, die vom Versicherer erstattet wird, ist der Betrag, der über den Selbstbehalt hinaus geht. Ist der Schaden recht gering, sodass er den definierten Selbstbehalt nicht überschreitet, so muss der Versicherungsnehmer für den Schaden selbst aufkommen.Zurück zur vorherigen Seite