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Hauptfälligkeit

Als Hauptfälligkeit wird das Datum des jährlich wiederkehrenden Termins bezeichnet, zu dem das Versicherungsjahr abläuft. Beginnt ein Versicherungsvertrag beispielsweise mitten im Jahr, so kann dieser zunächst bis zum 31.12. des Kalenderjahres laufen und ab 1. Januar beginnt das nächste Versicherungsjahr. Meist laufen Verträge, die mitten im Jahr beginnen, jedoch ein komplettes Jahr lang, also bis zum gleichen Termin des darauf folgenden Jahres.

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