Ausgewählter Artikel: Versicherungsvertragsgesetz
Das neue Versicherungs-Vertragsgesetz
Finanztest fasst die wichtigsten Punkte des neuen Versicherungsvertragsgesetzes in der Ausgabe 01/2008 zusammen:
- Bessere Beratung
Ein Versicherungsvertreter oder Makler muss seinen Kunden künftig umfassender beraten und seinen Vorschlag begründen. Über diese Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, das dem Kunden ausgehändigt wird. - Laufende Kundenberatung
Das Unternehmen muss nun auch bei bestehenden Verträgen anlassbezogen beraten und informieren. - Mehr Informationen vor dem Vertrag
Bereits vor der endgültigen Unterschrift unter den Vertrag müssen dem Kunden alle wichtigen Vertragsunterlagen einschließlich der Versicherungsbedingungen ausgehändigt werden. - Weniger Fallen im Antrag
Der Kunde muss im Antrag nur noch konkrete Fragen nach den Risiken beantworten. Sind die Fragen zu allgemein, kann der Versicherer sich im Schadensfall nicht herausreden. - Geld trotz grober Fahrlässigkeit
Kunden, die ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt haben, gehen nicht mehr leer aus, sondern erhalten wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt. - Mehr Zeit im Versicherungsfall
Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind bisher meist nach sechs Monaten verjährt. In Zukunft hat man drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen.